Notar Dr. Frank Caspar, Senftenberg

Kosten

Die Kosten des Notars bestimmen sich nach den Vorschriften des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG).

Die Höhe der Kosten ist nicht vereinbar, sondern im Gesetz geregelt. Von den gesetzlichen Regelungen ist der Notar nicht berechtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Die konkret anfallenden Kosten können dabei nur für den jeweiligen Einzelfall errechnet werden.